Wein-Novelle kreiert „Ortsübergreifende Weinbaugemeinde“
Im Ministerrat wurde heute die Novelle des Weingesetzes beschlossen. „Damit stärken wir den Ausbau unserer heimischen Herkunfts- und Qualitätsweine weiter, digitalisieren das Meldewesen im Weinsektor und schaffen so eine bürokratische Entlastung unserer Betriebe“, betonen Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Georg Strasser und Mitglied des Landwirtschaftsausschusses Clemens Stammler, sowie Österreichs Weinbau-Präsident Johannes Schmuckenschlager.
Österreichisches Weingesetz:
Das österreichische Weingesetz setzt strenge Maßstäbe bezüglich Qualität und Herkunftscharakter der heimischen Weine. Die aktuelle Anpassung des Weingesetzes verankert den bereits seit längerem verwendeten Herkunftsbegriff der „Ortsübergreifenden Weinbaugemeinde“. Dadurch soll die Möglichkeit zur Profilierung der österr. Herkunftsweine noch verstärkt werden. Zudem enthält es eine Neufassung der Bestimmungen zur Erntemeldung und zur Bestandsmeldung. Sie dient der Vorbereitung der zukünftigen Erfassung dieser Meldungen mittels Online-Tool. Die geplante Digitalisierung des gesamten Meldewesens im Weinsektor, insbesondere von Ernte- und Bestandsmeldung wird für die Betriebe eine spürbare bürokratische Erleichterung darstellen.
Österreichische Weinwirtschaft:
Österreich hat rund 11.000 Winzer. Sie erzeugen in ihren Kellern Weine in allen Qualitätsstufen und für alle Ansprüche. Grundsätzlich sind rund 80% einer Gesamternte im Qualitätsweinbereich angesiedelt. Mehr als 20% der österreichischen Weingärten werden biologisch bewirtschaftet. Österreichischer Wein ist mittlerweile ein zentrales Element im heimischen Tourismus – vor allem, wenn von österreichischer Gastfreundschaft die Rede ist. Die österreichische Kulturlandschaft sowie das Landschaftsbild ist in weiten Teilen von jahrhundertealter Weinbautradition geprägt.
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