Temporäre Dieselrückvergütung vor Überweisung

 

Am 30. August 2023 wird die temporäre Agrardieselrückvergütung an Österreichs Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt. Sie ist eine der Entlastungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft, die seit 2022 aufgrund extremer Betriebsmittelkosten von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden. Die pauschale Steuerrückvergütung in der Höhe von 7 Cent je Liter Diesel basiert auf einem pauschalen Verbrauch je Hektar und Bewirtschaftungsart.

Dazu Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Hohe Betriebsmittelkosten und volatile Agrarmärkte machen eine Unterstützung für unsere Bauernfamilien notwendig. Ziel ist es, land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch eine steuerliche Entlastung für den erforderlichen Dieseleinsatz bei der Produktion land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse zu unterstützen. Denn unsere Bäuerinnen und Bauern sind Garant für unsere Versorgungssicherheit.“

Insgesamt werden an 83.071 Betriebe rund 24,8 Millionen Euro durch das Zollamt Österreich ausbezahlt. Konkret wird eine Rückvergütung von 7 Cent/Liter Diesel berechnet, basierend auf einem durchschnittlichen Verbrauch in Liter/ha und differenziert nach Bewirtschaftungsarten. Anspruchsberechtigt waren Land-und Forstbetriebe im 14-monatigen Vergütungszeitraum von 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023. Die Antragstellung erfolgte auf Basis des Mehrfachantrags 2022. Die Mitteilungen zur Rückvergütung werden am 30. August 2023 von der Agrarmarkt Austria versandt beziehungsweise sind in e-AMA abrufbar.

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