Stammler: Herkunftsangabe ist ein Anrecht
Österreich kommt der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung einen großen Schritt näher. „Die kommende Verordnung erfüllt nun das Regierungsprogramm vollumfänglich, und setzt auch erste Schritte in der Gastronomie. Wir Konsument:innen wollen wissen, was wir essen – und wir haben auch ein Recht darauf“, freut sich Clemens Stammler, Obmann der Grünen Bäuerinnen und Bauern. „Neben der öffentlichen ist nun auch die private Gemeinschaftsverpflegung von der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung umfasst. Das betrifft etwa Kantinen großer Firmen. Die Gemeinschaftsverpflegung soll entweder tagesaktuell die Herkunft ausloben, oder einen über das Jahr erreichten Prozentsatz der Herkünfte.“
In einem ersten Schritt wird auch die freiwillige Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie kontrollier- und sanktionierbar: Wenn ein Restaurant künftig „regionale Eierschwammerl“ oder „Weidegans aus dem Burgenland“ auslobt, so muss diese Herkunft bei Kontrollen nachgewiesen werden können.
„Wir haben im Sommer zahlreiche Verbesserungen bei der Haltung von Tieren in der Landwirtschaft beschlossen. Gerade zur Reduktion von Kälbertransporten ist es wichtig, mittels mehr Transparenz die heimische Kälbermast wirtschaftlich zu unterstützen. Konsument:innen können nun auch mit ihrer Kaufentscheidung in Kantinen unterstützen, etwa indem sie ein Kalbsschnitzel nur wählen, wenn dieses aus Österreich kommt“, sagt Stammler.
Die Verordnung ist nun in Begutachtung und sie soll mit Juli 2023 in Kraft treten.
„Mit der Herkunftskennzeichnung unterstützen wir die österreichischen Bäuerinnen und Bauern und sichern durch Transparenz ihren Markt. Damit ist eine wichtige Basis für die Hebung von ökologischen und Tierschutzstandards geschaffen. Der nächste Schritt muss eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie und eine Haltungskennzeichnung für tierische Produkte sein. Gesundheitsminister Johannes Rauch arbeitet gemeinsam mit der AMA und dem Handel bereits an einer Haltungskennzeichnung für Schweinefleisch“, hält Stammler fest.
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