Schweizer Regierung lehnt Volksinitiative ab

Der eidgenössische Bundesrat empfiehlt, die Volksinitiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“ abzulehnen. Die Aufnahme von privaten Bio-Standards in die Verfassung und die Ausdehnung auf den Import gehen ihm zu weit. Der Bundesrat (so heißt in der Schweiz die Bundesregierung) unterstützt aber grundsätzlich das Ziel der Initiative, die Tierhaltung im Land weiter zu verbessern. Er will deshalb Kriterien für das Wohlergehen von Nutztieren in einem direkten Gegenentwurf aufnehmen. Dies hat er in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Der Bauernverband begrüßt die ablehnende Haltung des Bundesrats, hält aber einen Gegenentwurf für unnötig.
Die Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“, die am 12. Juni 2018 lanciert wurde, will die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung schützen und gleichzeitig Massentierhaltung verbieten. Der Bund sollte Kriterien für die Unterbringung, den Auslauf, die Anzahl gehaltener Tiere und die Schlachtung festlegen. Die Anforderungen sollten mindestens jenen der Schweizer Bio-Richtlinien von 2018 entsprechen. Die neue Verfassungsbestimmung sollte zudem auch für den Import von tierischen Produkten gelten.
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Initiative. Sie will deshalb in einem direkten Gegenentwurf das zentrale Ziel der Initiative aufnehmen und die Kriterien für die tierfreundliche Unterbringung, den regelmäßigen Auslauf und die schonende Schlachtung in der Verfassung verankern.
Der Schweizer Bauernverband begrüßt die Ablehnung der Initiative, erachtet aber den Gegenvorschlag als unnötig. „In der Schweiz gibt es keine Massentierhaltung. Unser Land verfügt über eine gesetzliche Limitierung der Tierbestände bei Geflügel, Schweinen und Mastkälbern. Das eidgenössische Tierschutzgesetz ist im Vergleich zum Ausland bereits sehr streng, die Tierwohlstandards sind hoch“, argumentiert der SBV.
 

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