Salzburg gibt Geld für Notstromaggregate

Die starken Schneefälle im Jänner des Vorjahres brachten die Stromversorgung im ganzen Bundesland an ihre Grenzen. „Damit notwendige betriebliche Abläufe in der Landwirtschaft auch bei einem länger andauernden Ausfall aufrechterhalten werden können, ist eine sichere Notstromversorgung erforderlich. Das Land Salzburg unterstützt daher die Anschaffung von Notstromaggregaten mitsamt der elektrischen Einbindung ins System mit einem Direktzuschuss von 700 Euro pro Betrieb“, informiert Landesrat Schwaiger.
Gefördert werden Umrüstungen sowie technische Adaptierungen der Elektroinstallation und die fachgerechte Einbindung in das Hausleitungsnetz als Vorsorgemaßnahme für länger andauernde Stromausfälle. „70 Landwirte haben bereits einen Antrag gestellt und bei einem Großteil wurde der Zuschuss schon ausbezahlt“, so Schwaiger.
„Die zahlreichen Anträge zeigen deutlich, dass der Bedarf bei unseren Bäuerinnen und Bauern vorhanden ist. Sie wollen für Extremereignisse wie im vergangenen Winter vorbereitet sein und im Fall des Falles nicht nur betriebliche Abläufe, sondern auch die Versorgung der Tiere bestmöglich aufrechterhalten. Gemeinsam mit dem Land wurde hier eine sinnvolle Förderung auf die Beine gestellt, die mehr Sicherheit für die Landwirte und ihre Tiere bringt“, erklärt der Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Salzburg, Quehenberger.
Die Umbauten können nur gefördert werden, wenn sie von befugten Elektrounternehmen vorgenommen werden. „Am wichtigsten ist für mich die Sicherheit. Deshalb muss jeder Landwirt vor Ort über die Funktion der Einspeisestelle eingeschult werden und Informationen über die notwendigen Schritte bei der Umschaltung auf die Notversorgung erhalten“, sagt der Landesrat. Photovoltaikanlagen müssen im Notbetrieb vom Netz getrennt werden. „Hände weg von eigenhändigen Umbauversuchen. Diese können im Ernstfall sehr gefährlich und teuer werden“, warnt Schwaiger.
Antragsformular und Bestätigungsvorlage für das Elektrounternehmen können auf der Webseite des Landes unter https://www.salzburg.gv.at/themen/aw/foerderungen-lf abgerufen werden.

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