Pflichtpraktikum HBLA St. Florian
Praxisplätze für das Pflichtpraktikum der HBLA St. Florian
Die HBLA St. Florian in Oberösterreich legt großen Wert auf eine fundierte landwirtschaftliche Ausbildung. Das Pflichtpraktikum gliedert sich laut Schule in drei Abschnitte: zweimal 4 Wochen sowie die 14-wöchige „Große Praxis“ zwischen dem 3. und 4. Jahrgang – rund zwei Drittel der Florianer absolvieren diese im Ausland. Es muss als Fremdpraxis auf einem anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb absolviert werden. Wichtig: Die Anmeldung zur Pflichtversicherung bei der ÖGK muss vor Arbeitsbeginn durch den Betrieb erfolgen. Hier findest du Stellenangebote für Praktikanten im Ackerbau, der Tierhaltung und dem Agrarmarketing.
Aktuelle Pflichtpraktika und Ferialstellen:
Praktikum Sommer 2027 (12-16 Wochen)
Wir suchen auch heuer wieder einen Praktikanten/in für den Sommer 2027. (Mind. 12-16Wochen) Wir bewirtschaften...
Praktikantin/Praktikant für 2027 gesucht!
Praktikantin/Praktikant für 2027 gesucht! Wir, die Familie Kaltenböck, sind auf der Suche nach einer/einem...
Praktikum auf Bio Heumlichbetrieb mit Melkroboter
Suche ab Herbst 2026 einen Praktikanten für Stallarbeit, Mithilfe am Hof, Unterstützung bei Waldarbeit,…. Bio...
Typische Aufgaben im Praktikum:
- Ackerbau und Grünland: Unterstützung bei Bodenbearbeitung, Aussaat, Pflege und der Ernte von Kulturen.
- Tierhaltung: Mithilfe bei der Fütterung, Pflege und Betreuung von Rindern oder Schweinen im täglichen Stallbetrieb.
- Betriebswirtschaft: Einblicke in die Büroarbeit, Kalkulationen und das Management des landwirtschaftlichen Betriebs.
Du kannst die Betriebe bei Interesse direkt kontaktieren – die Kontaktdaten der Landwirte sind in den Inseraten hinterlegt.
Hinweis: Bauernnetzwerk.at ist ein unabhängiges Job- und Praktikumsportal und steht in keiner offiziellen Verbindung zur genannten Schule bzw. Universität. Alle Angaben zu Praktikumsregelungen wurden nach bestem Wissen den öffentlich zugänglichen Informationen der Bildungseinrichtung entnommen und sind ohne Gewähr – verbindlich ist ausschließlich die Auskunft der Schule bzw. des Studienservice.

