Zwischenfrüchten
Zwischenfrüchte sind landwirtschaftliche Kulturpflanzen, die nicht als Hauptfrucht zur Ernte angebaut werden, sondern in der Zeitspanne zwischen zwei Hauptfrüchten oder als Untersaat in einer bestehenden Kultur. Ihr Anbau erfolgt primär zur Bodenbedeckung, zur Erosionsminderung, zur Nährstoffbindung und -konservierung sowie zur Verbesserung der Bodenstruktur. Im Jahr 2026 ist der Anbau von Zwischenfrüchten in Österreich und Deutschland rechtlich durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sowie durch nationale Regelungen wie die Düngeverordnung (DüV) und das ÖPUL-Programm (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) definiert. Die DüV schreibt in roten Gebieten eine ganzjährige Begrünung vor, wobei Zwischenfrüchte als sogenannte Zwischenfrucht-Gemenge oder als abfrierende Arten zur Reduktion von Nitratauswaschung beitragen.
Die Auswahl der Arten erfolgt nach standortspezifischen Kriterien wie Aussaatzeitpunkt, Frosttoleranz und Folgekultur. Typische Vertreter sind Senf, Ölrettich, Phacelia, Leguminosen (z. B. Sommerwicke) oder Gräser. Die Bestellung erfolgt meist nach der Ernte der Vorfrucht, die Einarbeitung entweder im Herbst oder im Frühjahr. Der Anbau von Zwischenfrüchten ist nicht als eigenständige Hauptfrucht förderfähig, kann jedoch im Rahmen von Ökoregelungen oder Agrarumweltmaßnahmen als förderfähige Maßnahme zur Biodiversität und zum Gewässerschutz gelten. Die fachliche Bewertung erfolgt anhand agronomischer Parameter wie Biomasseproduktion, C/N-Verhältnis und N-Fixierungsleistung, wobei eine pflanzenbauliche und wasserwirtschaftliche Optimierung im Vordergrund steht.
