Treibhausgasemissionen
Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft bezeichnen die Freisetzung gasförmiger Verbindungen, die zur anthropogenen Verstärkung des natürlichen Treibhauseffekts beitragen. Die bedeutendsten landwirtschaftlichen Quellen sind Methan (CH₄) aus der enterischen Fermentation von Wiederkäuern sowie aus der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern, Distickstoffmonoxid (Lachgas, N₂O) aus der Stickstoffdüngung und der Umsetzung organischer Substanz im Boden sowie Kohlendioxid (CO₂) aus der Nutzung fossiler Energieträger und der Veränderung organischer Bodenkohlenstoffvorräte. Die Bilanzierung erfolgt gemäß den Richtlinien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) in CO₂-Äquivalenten, wobei CH₄ mit einem Faktor von 28 und N₂O mit einem Faktor von 265 über einen Zeitraum von 100 Jahren gewichtet wird.
Die rechtliche Einordnung in Deutschland und Österreich basiert auf den nationalen Klimaschutzgesetzen sowie der EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation). Landwirtschaftliche Betriebe sind im Rahmen der Düngeverordnung und des ÖPUL-Programms (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) verpflichtet, emissionsmindernde Maßnahmen wie verlustarme Ausbringungstechniken, bedarfsgerechte Stickstoffdüngung und den Ausbau des Humusaufbaus zu dokumentieren. Die Emissionsberichterstattung erfolgt jährlich durch die Umweltbundesämter im Rahmen der nationalen Inventarberichte. Die Reduktion von Treibhausgasemissionen stellt einen zentralen Parameter für die Erfüllung der nationalen Klimaziele dar, ohne dass eine Bewertung der politischen Instrumente oder der wirtschaftlichen Auswirkungen vorgenommen wird.
