Treibgänge
Als Treibgänge werden in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, insbesondere in der Rinder- und Schweinemast, die befestigten Laufwege bezeichnet, die vom Stallausgang zum Wartebereich vor dem Melkstand oder zur Verladerampe führen. Sie dienen der geordneten und stressarmen Bewegung der Tiere zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Stalles. Die bauliche Ausführung von Treibgängen unterliegt den Vorgaben der Tierhaltungsverordnung sowie der österreichischen Verordnung über den Schutz von Nutztieren im Stall. Die Breite eines Treibgangs ist an die Tierart und die Gruppengröße anzupassen; für Rinder beträgt die Mindestbreite in der Regel 2,5 bis 3 Meter, für Schweine 0,8 bis 1,2 Meter. Der Bodenbelag muss trittsicher, leicht zu reinigen und ausreichend rutschfest sein, um Verletzungen der Klauen zu vermeiden. Treibgänge sind so zu planen, dass sie keine Sackgassen oder scharfen Kurven aufweisen, da dies zu Staunngen und Stressreaktionen der Tiere führen kann. Im Rahmen des österreichischen Agrarumweltprogramms ÖPUL 2023 können Investitionen in die tiergerechte Gestaltung von Treibgängen, etwa durch die Installation von Gummimatten oder eine verbesserte Beleuchtung, förderfähig sein.

