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SVLFG

Die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) ist der gesetzliche Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die SVLFG bündelt die Zuständigkeiten für die landwirtschaftliche Krankenversicherung, die landwirtschaftliche Pflegeversicherung, die landwirtschaftliche Unfallversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte (AdL) in einer einheitlichen Anstalt. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB), insbesondere das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) und das SGB VII für die Unfallversicherung. Versicherungspflichtig sind grundsätzlich land- und forstwirtschaftliche Unternehmer sowie deren mitarbeitende Familienangehörige und Ehegatten. Die Beitragsbemessung erfolgt auf Basis von Flächenwerten, Arbeitsbedarf oder tatsächlichen Einkünften, differenziert nach den einzelnen Versicherungszweigen. Die SVLFG gewährleistet die soziale Absicherung der in der Primärproduktion tätigen Personen und trägt zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei.