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Stickstoffeinträge

Als Stickstoffeinträge werden in der Agrarwissenschaft sämtliche Prozesse bezeichnet, bei denen elementarer oder gebundener Stickstoff (N) aus der Atmosphäre oder aus anthropogenen Quellen in ein Ökosystem, insbesondere in landwirtschaftlich genutzte Flächen, gelangt. Die Einträge erfolgen über drei Hauptpfade: die gasförmige Deposition (z. B. Ammoniak aus der Tierhaltung oder Stickoxide aus Verbrennungsprozessen), die nasse Deposition (Auswaschung von Ammonium und Nitrat durch Niederschläge) sowie die trockene Deposition von Partikeln und Gasen. Hinzu kommen direkte Einträge durch die mineralische und organische Düngung sowie die biologische Stickstofffixierung durch Leguminosen. Die Höhe der Stickstoffeinträge wird durch die Düngeverordnung (DüV) in Deutschland und das Aktionsprogramm Nitrat in Österreich reguliert, um die Nitratrichtlinie der EU umzusetzen. Ziel dieser Regelungen ist die Begrenzung des Stickstoffüberschusses, um Grundwasserbelastungen durch Nitrat sowie die Eutrophierung von Oberflächengewässern zu vermeiden. Die Ermittlung der betrieblichen Stickstoffeinträge erfolgt im Rahmen der Nährstoffbilanzierung nach den Vorgaben des jeweiligen nationalen Rechts.