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Schlachtrinder

Schlachtrinder sind Hausrinder (Bos taurus), die primär zur Erzeugung von Fleisch und Fleischprodukten gehalten und gemästet werden. Im Gegensatz zu Milchrindern liegt der Selektionsfokus auf Merkmalen wie täglicher Zunahme, Futterverwertung, Schlachtkörperzusammensetzung und Fleischqualität. In Deutschland und Österreich werden überwiegend spezialisierte Fleischrassen (z. B. Fleckvieh, Limousin, Charolais) sowie Kreuzungstiere aus der Milchviehhaltung (z. B. Fleckvieh x Holstein) als Schlachtrinder geführt. Die Haltung erfolgt überwiegend in Laufställen mit Stroheinstreu oder auf Weideflächen, wobei die Fütterung auf Mais- und Grassilage, Heu sowie Kraftfutter basiert. Die Mastdauer beträgt je nach System (Intensiv-, Halbintensiv-, Extensive Mast) zwischen 12 und 24 Monaten, bis ein Lebendgewicht von etwa 500 bis 750 kg erreicht ist.

Rechtlich unterliegt die Schlachtrindermast in Österreich und Deutschland der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittelrecht) sowie den Vorgaben der TierSchNutztV (Deutschland) bzw. der 1. Tierhaltungsverordnung (Österreich). Die betäubungspflichtige Schlachtung ist in der TierSchlV (Deutschland) und im Tierschutzgesetz (Österreich) geregelt. Zudem sind Schlachtrinder im Herkunftsnachweis- und Rinderdatenbanksystem (HIT) erfasst, um die Rückverfolgbarkeit von der Geburt bis zur Schlachtung zu gewährleisten. Die Einstufung der Schlachtkörper erfolgt nach dem EUROP-Klassifizierungssystem, das Handelsklassen und Muskelfüllegrad bewertet.

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