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Erzeugermärkte

Erzeugermärkte sind Absatzwege des landwirtschaftlichen Direktvertriebs, auf denen landwirtschaftliche Betriebe ihre selbst erzeugten Produkte unmittelbar an Endverbraucher veräußern. Im Gegensatz zu Wochenmärkten, auf denen auch Händler auftreten können, ist das Angebot auf Erzeugermärkten auf die Mitglieder der jeweiligen Marktgemeinschaft beschränkt. Die rechtliche Grundlage bildet in Deutschland und Österreich das jeweilige Gewerbe- bzw. Marktrecht, wobei die landwirtschaftliche Urproduktion gemäß § 2 Abs. 1 des deutschen Gaststättengesetzes beziehungsweise der österreichischen Gewerbeordnung 1994 von der Gewerbeanmeldung ausgenommen ist, sofern die Verarbeitung der eigenen Erzeugnisse im Vordergrund steht.

Die Marktorganisation erfolgt durch Zusammenschlüsse von Landwirten, die gemeinsame Verkaufsstände betreiben und einheitliche Qualitäts- und Herkunftsstandards festlegen. Diese Standards orientieren sich an den Vorgaben der europäischen Vermarktungsnormen sowie der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Erzeugermärkte unterliegen der regelmäßigen amtlichen Lebensmittelüberwachung durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsbehörden. Die Preisbildung erfolgt durch Angebot und Nachfrage ohne Zwischenhandelsstufen, wobei die Betriebe die Verantwortung für Produkthaftung und Rückverfolgbarkeit gemäß der EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 tragen. In Österreich sind Erzeugermärkte zusätzlich an die Vorgaben des Marktordnungsgesetzes 2021 gebunden, das die Marktstrukturen und Vermarktungsbedingungen für Agrarerzeugnisse regelt.

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