Schattenflotte
Der Begriff Schattenflotte bezeichnet in der Agrarlogistik des Jahres 2026 eine Gruppe von Transportfahrzeugen, die nicht in den offiziellen, öffentlich zugänglichen Flottenregistern der zuständigen Behörden (z. B. der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung oder der österreichischen AMA) erfasst sind. Diese Fahrzeuge werden häufig für den Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Betriebsmitteln oder Futtermitteln eingesetzt, wobei ihre Identität und Einsatzhistorie für Dritte nicht nachvollziehbar ist.
Die rechtliche Relevanz der Schattenflotte ergibt sich aus der zunehmenden Digitalisierung der Lieferketten. Seit der Novelle der Düngeverordnung 2025 und der Einführung der elektronischen Transportbegleitdokumente in Österreich ist die lückenlose Dokumentation des Transports von stickstoffhaltigen Düngemitteln und bestimmten Futtermitteln verpflichtend. Fahrzeuge einer Schattenflotte umgehen diese Dokumentationspflichten, indem sie nicht mit den erforderlichen Telematiksystemen ausgestattet sind oder keine gültigen Transportgenehmigungen vorweisen. Dies kann zu Verstößen gegen das Düngerecht und die Futtermittelhygieneverordnung führen, da die Herkunft und der Verbleib der transportierten Güter nicht behördlich überprüfbar sind. Die Landwirtschaftskammern und Kontrollbehörden sehen in der Schattenflotte ein wachsendes Risiko für die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der Cross-Compliance-Auflagen.

