Getreidediebstahl
Der Begriff Getreidediebstahl bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext die rechtswidrige Wegnahme von noch auf dem Halm stehenden oder bereits geernteten, jedoch noch nicht eingelagerten Getreidepflanzen oder -körnern durch eine nicht zum Besitz berechtigte Person. Dies umfasst sowohl den Diebstahl von ganzen Ähren oder Halmen vom Feld als auch die Entwendung von abgefahrenem, aber noch ungeschütztem Erntegut, etwa von einem Feldrand oder einer provisorischen Lagerstätte. Die rechtliche Einordnung erfolgt in Deutschland und Österreich gemäß den jeweiligen Strafgesetzbüchern als einfacher oder schwerer Diebstahl, wobei der Wert des entwendeten Gutes sowie die Art der Tatbegehung (z. B. unter Ausnutzung der Abwesenheit des Landwirts) die Strafzumessung beeinflussen. In der landwirtschaftlichen Praxis wird Getreidediebstahl häufig durch technische Maßnahmen wie GPS-Überwachung von Mähdreschern, abschließbare Silos oder regelmäßige Feldkontrollen zu verhindern versucht. Versicherungsrechtlich kann der Schaden durch spezielle Felddiebstahlversicherungen abgedeckt werden, sofern der Nachweis der Entwendung erbracht wird. Die zunehmende Digitalisierung der Landwirtschaft, etwa durch Drohnenüberwachung, hat die Detektionsrate solcher Delikte in den letzten Jahren erhöht, ohne jedoch das grundlegende Risiko für die Betriebe vollständig zu eliminieren.

