Sanktionspaket
Ein Sanktionspaket bezeichnet im Kontext der Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) ein Bündel von Maßnahmen, das als Reaktion auf Verstöße gegen die Konditionalität (ehemals Cross Compliance) oder gegen spezifische Förderauflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verhängt wird. Es umfasst in der Regel Kürzungen oder den vollständigen Entzug von Direktzahlungen sowie von Zahlungen für Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (ÖPUL in Österreich, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Deutschland). Die Rechtsgrundlage bilden die EU-Verordnungen zur GAP-Strategieplanung (2023–2027) sowie die nationalen Durchführungsbestimmungen, wie das GAP-Konditionalitäten-Gesetz in Deutschland oder das GAP-Strategieplan-Gesetz in Österreich.
Die Sanktionen werden nach einem gestaffelten System verhängt, das die Schwere, das Ausmaß, die Dauer und die Wiederholung des Verstoßes berücksichtigt. Dabei wird zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Verstößen unterschieden; letztere können zu einem vollständigen Ausschluss von EU-Fördermitteln für das betreffende Kalenderjahr führen. Die Berechnung der Kürzung erfolgt auf Basis des beihilfefähigen Betrags der beantragten Flächen- oder Tierprämien. Die zuständigen nationalen Behörden (z. B. die Landwirtschaftskammern oder die Bewilligungsbehörden der Länder) sind zur rechtssicheren, verhältnismäßigen und diskriminierungsfreien Anwendung verpflichtet. Ein Sanktionspaket dient ausschließlich der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und nicht der politischen Einflussnahme.

