Nutztierhalter
Als Nutztierhalter wird jede natürliche oder juristische Person sowie Personenhandelsgesellschaft bezeichnet, die Tiere zum Zweck der Gewinnung von Nahrungsmitteln, Rohstoffen oder tierischen Erzeugnissen oder zur Erbringung von Arbeits- und Dienstleistungen hält. Der Begriff umfasst in Abgrenzung zum reinen Heimtierhalter landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Tierhaltungen sowie Haltungen im Rahmen der Wanderschäferei oder Imkerei. Rechtsgrundlage bilden in Deutschland das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) in der ab 2026 geltenden Fassung, die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV); in Österreich die 1. Tierhaltungsverordnung, das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Veterinärbehördliche Ein- und Ausfuhrverordnung.
Nutztierhalter unterliegen der Registrierungs- und Meldepflicht bei der zuständigen Behörde, der Kennzeichnung und Dokumentation von Tierbeständen sowie seuchen-, dünge- und umweltrechtlichen Vorgaben. Zu den Pflichten zählen die Einhaltung von Haltungsvorgaben zu Platzangebot, Klima, Fütterung und tierärztlicher Betreuung, die Führung von Bestandsregistern sowie die Meldung von Tierbewegungen an die HI-Tier-Datenbank (Deutschland) bzw. das Veterinärinformationssystem VIS (Österreich). Der Status des Nutztierhalters ist Voraussetzung für die Teilnahme an Förderprogrammen wie der ÖPUL-Maßnahme oder der deutschen Tierhaltungskennzeichnung und begründet die Verantwortung für die Einhaltung der Cross-Compliance-Verpflichtungen.

