Nutztiere
Als Nutztiere werden domestizierte Tierarten bezeichnet, die vom Menschen gezielt zur Erzeugung von Nahrungsmitteln (Fleisch, Milch, Eier), Rohstoffen (Wolle, Leder, Federn) oder zur Erbringung von Arbeitsleistungen (Zug- und Hütearbeit) gehalten werden. Die Definition umfasst landwirtschaftliche Nutztiere im engeren Sinne, wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse) sowie Kaninchen und Fische in Aquakultur. Die Haltung von Nutztieren unterliegt im Jahr 2026 in Österreich und Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Tierschutzgesetz, der Tierhaltungsverordnung sowie den Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Diese Regelungen definieren Mindestanforderungen an Stallbau, Besatzdichte, Fütterung und tierärztliche Betreuung. Die Zucht von Nutztieren erfolgt nach züchterischen Zielen wie Leistungssteigerung, Krankheitsresistenz und Anpassung an Haltungssysteme. Die Nutztierhaltung ist ein zentraler Bestandteil der landwirtschaftlichen Primärproduktion und unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung an ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Anforderungen, wobei die Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierwohls als Grundlage der Produktion gilt.

