Lieferketten
Als Lieferketten bezeichnet man in der Land- und Forstwirtschaft die Abfolge aller Stufen, die ein Erzeugnis vom Bezug der Betriebsmittel bis zum Endverbraucher durchläuft. Dazu zählen die vorgelagerten Bereiche wie Saatgut-, Futtermittel-, Dünger- und Maschinenlieferanten, die landwirtschaftliche Urproduktion selbst sowie die nachgelagerten Bereiche Erfassung, Lagerung, Transport, Be- und Verarbeitung, Groß- und Einzelhandel. Je nach Produkt unterscheiden sich Länge und Struktur deutlich: Bei der Direktvermarktung ab Hof ist die Kette kurz, bei Milch, Getreide oder Schlachtvieh sind meist Molkereien, Lagerhäuser, Schlachthöfe und Handelsunternehmen zwischengeschaltet.
Zentrale Anforderung an Lebensmittel- und Futtermittelketten ist die Rückverfolgbarkeit. Nach dem in Österreich unmittelbar geltenden EU-Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) müssen Unternehmen dokumentieren können, von wem sie Waren bezogen und an wen sie diese abgegeben haben. Ergänzend regeln Qualitäts- und Herkunftssicherungssysteme sowie vertragliche Vereinbarungen Anforderungen an Kühlkette, Hygiene und Kennzeichnung. Störungen innerhalb einer Lieferkette, etwa durch Ernteausfälle, Tierseuchen oder Transportengpässe, wirken sich in der Regel auf alle nachfolgenden Stufen aus.

