Konkursverfahren

Das Konkursverfahren (auch Insolvenzverfahren) ist ein gerichtliches Verfahren zur geordneten Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit eines landwirtschaftlichen Unternehmens. Es wird gemäß der Insolvenzordnung (InsO) in Deutschland beziehungsweise der Konkursordnung (KO) in Österreich eröffnet, sobald ein landwirtschaftlicher Betrieb überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Das Verfahren dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger aus dem vorhandenen Vermögen des Betriebsinhabers.

Im landwirtschaftlichen Kontext unterliegen Betriebsmittel wie lebendes Inventar, landwirtschaftliche Nutzflächen und Maschinen der Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Besondere Regelungen bestehen für die Fortführung des Betriebs während des Verfahrens, um den Ernteausfall oder Tierwohlgefährdungen zu vermeiden. Die landwirtschaftliche Produktion kann unter bestimmten Auflagen vorläufig fortgesetzt werden, um den Betriebswert zu erhalten. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Löschung des Betriebs im Handelsregister oder die Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit. Die Restschuldbefreiung ist für natürliche Personen nach sechs Jahren möglich, sofern keine Obliegenheitsverletzungen vorliegen.