Kalbinnenmastbetrieb
Ein Kalbinnenmastbetrieb ist ein landwirtschaftlicher Spezialbetrieb, der auf die Aufzucht und Mast weiblicher Rinder (Kalbinnen) zur Schlachtreife spezialisiert ist. Im Unterschied zur Bullenmast oder der Mast von Ochsen werden hier ausschließlich weibliche Tiere gehalten, die in der Regel nach der ersten Trächtigkeit oder nach der Nutzung als Zuchtkalbin gemästet werden. Die Mastdauer beträgt je nach Fütterungsintensität und Rasse zwischen 12 und 24 Monaten, wobei ein Lebendgewicht von etwa 500 bis 650 Kilogramm angestrebt wird. Die Fütterung basiert überwiegend auf Grundfutter wie Grassilage, Heu oder Maissilage, ergänzt durch Kraftfutter zur Steigerung der täglichen Zunahmen. Die Haltung erfolgt in Gruppenbuchten mit planbefestigten oder Spaltenböden, wobei die Einhaltung der Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Österreich) bzw. der Tierschutz-Schlachtverordnung (Deutschland) zwingend erforderlich ist. Der Betrieb unterliegt der betrieblichen Eigenkontrolle gemäß der Düngeverordnung und der Verordnung über tierische Nebenprodukte. Die Wirtschaftlichkeit wird maßgeblich durch den Fleischpreis, die Futterkosten und die Einhaltung der Cross-Compliance-Auflagen beeinflusst.

