Innenwirtschaft

Der Begriff Innenwirtschaft bezeichnet in der Landwirtschaft den Gesamtheit derjenigen betrieblichen Arbeitsbereiche, die innerhalb von Gebäuden oder überdachten Anlagen stattfinden. Hierzu zählen insbesondere die Tierhaltung in Ställen einschließlich Fütterung, Entmistung, Melken und Eierproduktion, die Lagerung und Aufbereitung von Erntegütern sowie die Vorratshaltung von Betriebsmitteln. In Abgrenzung zur Außenwirtschaft, die Feldarbeit, Grünlandnutzung und Weidewirtschaft umfasst, ist die Innenwirtschaft durch witterungsunabhängige, technisierte Arbeitsabläufe gekennzeichnet.

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Rechtlich unterliegt die Innenwirtschaft in Deutschland und Österreich spezifischen Regelungen, etwa dem Baurecht, dem Tierschutzgesetz, der Düngeverordnung hinsichtlich Lagerkapazitäten sowie den Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik für Investitionsförderungen. Die Arbeitswirtschaft unterscheidet zwischen Innen- und Außenwirtschaft zur Planung von Arbeitszeit, Maschineneinsatz und Gebäudekapazität. Im Jahr 2026 gewinnen Aspekte der Emissionsminderung, der Energieeffizienz und der digitalen Prozesssteuerung in der Innenwirtschaft zunehmend an Bedeutung.

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