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Handelsbilanz

Die Handelsbilanz ist die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften erstellte Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) sowie Eigen- und Fremdkapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem Stichtag. In Österreich bildet das Unternehmensgesetzbuch (UGB) die rechtliche Grundlage. Gemeinsam mit der Gewinn- und Verlustrechnung bildet sie den Jahresabschluss. Für land- und forstwirtschaftliche Einzelbetriebe besteht nach dem UGB in der Regel keine Rechnungslegungspflicht. Relevant ist die Handelsbilanz vor allem für Kapitalgesellschaften, bestimmte Personengesellschaften und Genossenschaften im Agrarbereich, etwa für Lagerhäuser, Molkereien oder Verarbeitungsbetriebe. Abzugrenzen ist sie von der Steuerbilanz, die der steuerlichen Gewinnermittlung dient. Eine steuerliche Buchführungspflicht kann sich für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab bestimmten Umsatz- oder Einheitswertgrenzen aus dem Abgabenrecht ergeben.

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In der Agrarökonomie bezeichnet der Begriff außerdem die Differenz zwischen dem Wert der Exporte und der Importe von Agrarprodukten und Lebensmitteln eines Landes innerhalb eines Zeitraums. Übersteigen die Ausfuhren die Einfuhren, spricht man von einem Überschuss, im umgekehrten Fall von einem Defizit. Die Agraraußenhandelsbilanz wird von der Statistik Austria erhoben.

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