Großtierbereich
Der Großtierbereich bezeichnet in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung den baulichen und funktionalen Bereich eines Stallgebäudes oder einer Hofanlage, der für die Unterbringung, Fütterung und Haltung von ausgewachsenen Rindern, Pferden oder Schweinen vorgesehen ist. Abgrenzend zum Kleintierbereich (Geflügel, Kaninchen) oder zum Kälber- bzw. Ferkelbereich umfasst der Großtierbereich in der Regel Tiere mit einem Lebendgewicht von über 300 Kilogramm. Die bauliche Gestaltung unterliegt in Deutschland und Österreich den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie der jeweiligen Landesbauordnung, insbesondere hinsichtlich Standflächen, Liegeboxenmaßen und Laufflächen. Im Jahr 2026 sind zudem die Anforderungen der novellierten Düngeverordnung (DüV) hinsichtlich der Güllelagerkapazität und der emissionsarmen Ausführung von Laufflächen und Güllekanälen im Großtierbereich verbindlich. Die Planung eines Großtierbereichs erfordert eine statische Berechnung der Fundamente und Wände, um den hohen Drücken durch Tierkörper und Einstreumaterialien standzuhalten. Die Belüftungssysteme sind auf die erhöhte Wärme- und Feuchteabgabe der Großtiere auszulegen, wobei Querlüftung oder Zwangsbelüftung mit Wärmerückgewinnung zum Stand der Technik zählen.


