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Förderkulisse

Eine Förderkulisse bezeichnet im Agrarförderwesen der Europäischen Union, insbesondere der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2023–2027, den räumlich und sachlich abgegrenzten Geltungsbereich einer spezifischen Fördermaßnahme. Sie definiert die geografischen Gebiete (z. B. benachteiligte Regionen, Berggebiete, Wasserschutzgebiete, Natura-2000-Flächen) sowie die förderfähigen landwirtschaftlichen Praktiken oder Betriebszweige, für die ein Antragsteller eine Zuwendung beantragen kann. Die Festlegung einer Förderkulisse erfolgt durch die zuständigen nationalen oder regionalen Verwaltungsbehörden auf Grundlage von Rechtsakten der EU sowie nationaler Durchführungsbestimmungen, wie sie in Österreich im GAP-Strategieplan (ÖPUL 2023) und in Deutschland in den Länderverordnungen zur Umsetzung der GAP kodifiziert sind. Die Kulisse ist rechtlich bindend; eine Förderung kann nur innerhalb dieser festgelegten Grenzen und unter Einhaltung der definierten Konditionalitäten (z. B. Cross-Compliance, GLÖZ-Standards) gewährt werden. Die Abgrenzung erfolgt mittels objektiver Kriterien wie Bodenart, Hangneigung, Höhenlage oder Schutzgebietsverordnungen und wird in digitalen Geodaten (Flächenidentifikationssystem, InVeKoS) geführt. Eine Änderung der Förderkulisse bedarf eines formalen Rechtsakts und ist in der Regel an die Programmlaufzeit gebunden.