Familienbetrieb
Der Familienbetrieb ist in der Landwirtschaft eine Betriebsform, bei der die Arbeitskraft überwiegend durch die Eigentümerfamilie gestellt wird und die Betriebsführung in der Hand eines oder mehrerer Familienmitglieder liegt. Rechtlich ist der Familienbetrieb in Österreich und Deutschland nicht als eigenständige Rechtsform definiert, sondern tritt häufig als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts) auf. Die Abgrenzung zu anderen Betriebsformen erfolgt primär über den Anteil familienfremder Arbeitskräfte: In der Regel arbeiten weniger als eine familienfremde Vollzeitarbeitskraft ständig im Betrieb. Die Betriebsgröße variiert stark und reicht von kleinen Nebenerwerbsbetrieben bis zu größeren Haupterwerbsbetrieben. Im Jahr 2026 unterliegen Familienbetriebe denselben agrarrechtlichen Vorschriften wie andere Betriebe, etwa der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU, der Düngeverordnung und dem Pflanzenschutzrecht. Die Einkommenskombination aus landwirtschaftlicher Produktion und außerlandwirtschaftlichen Erwerbsquellen ist in dieser Betriebsform weit verbreitet. Die Hofübergabe an die nächste Generation erfolgt häufig im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Hofübergabeverträge.

