Erntegut
Das Erntegut bezeichnet in der Landwirtschaft die Gesamtheit der geernteten pflanzlichen Biomasse eines Schlages oder einer Kultur, die zum Zeitpunkt der Ernte den Bestand bildet. Es umfasst je nach Kulturart und Ernteverfahren die ober- oder unterirdischen Pflanzenteile, die dem wirtschaftlichen Verwendungszweck dienen, wie Körner, Früchte, Knollen, Wurzeln, Blätter oder der gesamte oberirdische Aufwuchs. Die Abgrenzung zum Nebenprodukt (z. B. Stroh) erfolgt über die Hauptfruchtdefinition und die jeweilige Marktfrucht- oder Futterverwendung.
Rechtlich und technisch ist das Erntegut im Jahr 2026 insbesondere im Kontext der Düngeverordnung (DüV) relevant, da die Nährstoffabfuhr (Stickstoff, Phosphor) zur Ermittlung des Nährstoffvergleichs und der Düngebedarfsermittlung herangezogen wird. Zudem ist der Feuchtigkeitsgehalt des Ernteguts ein entscheidender Parameter für die Trocknungskosten, die Lagerfähigkeit und die Qualitätssicherung. Im Rahmen des österreichischen ÖPUL-Programms und der deutschen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kann die Verwendung des Ernteguts (z. B. als Zwischenfrucht oder zur Biomasseproduktion) förderrechtliche Relevanz besitzen. Die exakte Bestimmung der Erntegutmenge erfolgt üblicherweise über Ertragsermittlung mittels Wiegen oder Volumenmessung unter Berücksichtigung des standardisierten Trockenmassegehalts.
