Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist im Kontext der landwirtschaftlichen Betriebsführung eine gesetzlich normierte Zahlung für die Einspeisung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen in das öffentliche Stromnetz. Sie stellt eine Form der staatlich regulierten Preisbildung dar, die auf Basis des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Deutschland bzw. des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) in Österreich gewährt wird. Die Vergütung wird für einen festgelegten Zeitraum von in der Regel 20 Jahren garantiert und ist degressiv ausgestaltet, das heißt, die Fördersätze sinken für Neuanlagen regelmäßig.
Für landwirtschaftliche Betriebe ist die Einspeisevergütung insbesondere bei der Installation von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Biogasanlagen oder kleineren Dachanlagen relevant. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der installierten Leistung, dem Inbetriebnahmezeitpunkt und der Art der genutzten Biomasse. Alternativ zur festen Einspeisevergütung besteht die Möglichkeit der Direktvermarktung, bei der der erzeugte Strom an der Börse gehandelt wird und eine Marktprämie als Ausgleich gezahlt wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen einem kontinuierlichen Anpassungsprozess, weshalb eine aktuelle Prüfung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben für die Betriebsplanung erforderlich ist.

