Direktvermarktung
Die Direktvermarktung bezeichnet im Agrarsektor den unmittelbaren Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom produzierenden Betrieb an den Endverbraucher ohne Einschaltung zwischengeschalteter Handelsstufen. Rechtlich basiert dieses Vertriebsmodell auf den Vorschriften des Lebensmittelrechts, insbesondere der EU-Verordnung 1169/2011 betreffend die Lebensmittelinformation, sowie den nationalen Hygieneverordnungen wie der österreichischen Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) oder der deutschen Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV). Der landwirtschaftliche Betrieb fungiert dabei als Erzeuger und zugleich als Verkaufsstelle, wobei die Verkehrsformen ab Hof, auf Wochenmärkten, im Hofladen oder über Abo-Kistenmodelle (Solidarische Landwirtschaft) umfassen. Die Kennzeichnungspflichten umfassen die Angabe von Herkunft, Zutatenverzeichnis und Allergenen; bei unverpackten Waren gelten reduzierte Informationspflichten. Aus steuerlicher Sicht unterliegt die Direktvermarktung in Deutschland und Österreich der Umsatzsteuer, wobei für landwirtschaftliche Erzeugnisse der ermäßigte Steuersatz von 7 % (Deutschland) bzw. 10 % (Österreich) Anwendung findet, sofern keine Verarbeitung zu veredelten Produkten erfolgt. Die Direktvermarktung stellt eine betriebliche Diversifizierungsstrategie dar, die eine vollständige Wertschöpfungskette im Betrieb vereint und einer strengen lebensmittelrechtlichen Eigenkontrolle bedarf.

