CO₂-Grenzausgleichsmechanismus
Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism) ist ein ab 2026 in der Europäischen Union schrittweise eingeführtes handelspolitisches Instrument, das die CO₂-Bepreisung importierter Waren an die Klimaschutzvorgaben des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) angleicht. Ziel ist es, durch die Erhebung eines CO₂-Zertifikatspreises auf Einfuhren aus Drittstaaten mit geringeren Umweltauflagen eine Verlagerung von Treibhausgasemissionen (Carbon Leakage) zu verhindern. Für die Landwirtschaft betrifft der Mechanismus primär Vorprodukte wie Düngemittel, Eisen, Stahl und Aluminium, die in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen eingesetzt werden. Ab 2026 müssen Importeure dieser Güter die emissionsbezogenen Kosten durch den Erwerb von CBAM-Zertifikaten nachweisen, wobei bereits im Herkunftsland gezahlte CO₂-Preise anrechenbar sind. Die Regelung unterliegt der EU-Verordnung 2023/956 und wird bis 2034 vollständig implementiert, während die kostenlose Zuteilung von EU-ETS-Zertifikaten für heimische Produzenten parallel reduziert wird. Die landwirtschaftliche Praxis ist indirekt betroffen, da steigende Kosten für stickstoffhaltige Mineraldünger die Betriebsmittelpreise beeinflussen können.

