Betriebshilfe
Die Betriebshilfe ist im landwirtschaftlichen Kontext eine temporäre personelle oder maschinelle Unterstützung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch eine externe, nicht zum eigenen Betriebsvermögen zählende Arbeitskraft oder Maschine. Sie dient der Überbrückung von vorübergehenden Engpässen, die durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Urlaub oder außergewöhnliche Arbeitsspitzen (z. B. Ernte oder Aussaat) entstehen. Die Betriebshilfe wird in der Regel durch spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, Maschinenringe oder landwirtschaftliche Lohnunternehmen erbracht. Rechtlich ist die Betriebshilfe von der dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen; sie unterliegt in Deutschland und Österreich den Regelungen des Sozialversicherungsrechts und des landwirtschaftlichen Unfallversicherungsschutzes. Die Kosten für die Betriebshilfe können im Rahmen der landwirtschaftlichen Buchführung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Österreich ist die Betriebshilfe zudem ein förderfähiges Element im Rahmen der ländlichen Entwicklung (GAP-Strategieplan 2023–2027), sofern sie im Zusammenhang mit der Hofübergabe oder der Bewältigung von Naturkatastrophen steht. Die Inanspruchnahme von Betriebshilfe ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt zu dokumentieren.

