bäuerliche Familien
Bäuerliche Familien sind Personenverbände, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eigenverantwortlich bewirtschaften, wobei Eigentum, Arbeitsorganisation und Haushaltsführung regelmäßig in einer Generationenfolge miteinander verbunden sind. Kennzeichnend ist die rechtliche und wirtschaftliche Einheit von Betrieb und Familie: Die Betriebsleitung obliegt in der Regel einer natürlichen Person, die zugleich Eigentümerin oder Pächterin der Produktionsmittel ist, während Familienangehörige in unterschiedlichem Umfang Arbeitsleistungen erbringen. Die Rechtsstellung ergibt sich in Deutschland aus dem Grundstücksverkehrsgesetz, dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz sowie den Höfeordnungen der Länder, in Österreich aus dem Grundverkehrsrecht der Länder und dem bäuerlichen Sondererbrecht. Abzugrenzen sind bäuerliche Familien von juristischen Personen, Kapitalgesellschaften und reinen Erwerbsgemeinschaften ohne familiäre Bindung.
Die Betriebsgröße variiert erheblich; Erwerbs- und Nebenerwerbsbetriebe bestehen nebeneinander. Ökonomisch ist die Arbeitsverfassung durch die Verbindung von Boden, Kapital und Familienarbeit geprägt, wodurch externe Lohnkosten reduziert werden. Die Hofnachfolge erfolgt überwiegend durch Übergabeverträge oder Erbfolge. In der Agrarstatistik werden bäuerliche Familien als Betriebe natürlicher Personen erfasst, deren Inhaber und Arbeitskräfte überwiegend demselben Haushalt angehören.

