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Almbewirtschaftung

Die Almbewirtschaftung bezeichnet im deutschsprachigen Raum (Österreich, Deutschland) eine extensive Form der Grünlandnutzung, bei der landwirtschaftliche Nutztiere, vorwiegend Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde, während der sommerlichen Vegetationsperiode (in der Regel von Juni bis September) auf natürlichen oder kulturbeeinflussten Bergweiden oberhalb der Waldgrenze gehalten werden. Sie stellt eine saisonale Betriebsform der Viehwirtschaft dar, die auf der traditionellen Transhumanz basiert und durch eine räumliche Trennung von Heimbetrieb (Talbetrieb) und Sommerweide (Alm) gekennzeichnet ist.

Rechtlich ist die Almbewirtschaftung in Österreich durch das jeweilige Landesalmgesetz sowie im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL (Sonderrichtlinie 2023-2027) definiert, das förderfähige Bewirtschaftungsauflagen wie die Einhaltung eines maximalen Viehbesatzes (0,5 bis 1,5 GVE/ha) und den Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung vorschreibt. In Deutschland wird die Nutzung von Almen und Alpen durch die landesrechtlichen Alp- und Weidegesetze (z. B. Bayerisches Alpgesetz) geregelt. Die Bewirtschaftung dient primär der Futterkonservierung durch Beweidung, der Erhaltung der Biodiversität auf mageren Standorten sowie dem Offenhalten der Kulturlandschaft. Sie unterliegt strengen Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) und des Tierschutzes, insbesondere hinsichtlich der Haltung auf der Weide und der Sicherstellung der Wasserversorgung.