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Agrarprodukte

Als Agrarprodukte werden alle pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse bezeichnet, die durch landwirtschaftliche Urproduktion gewonnen werden. Dazu zählen insbesondere Feldfrüchte wie Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte und Kartoffeln, sowie Obst, Gemüse und Wein. Im tierischen Bereich umfasst der Begriff Milch, Eier, Honig sowie Schlachtvieh und daraus gewonnene Primärerzeugnisse wie Fleisch und Rohwolle. Die rechtliche Definition in der EU (Art. 38 AEUV) und im deutschen Agrarstatistikgesetz stellt auf die unmittelbare Erzeugung im Rahmen der Bodenbewirtschaftung und Tierhaltung ab. Agrarprodukte dienen vorrangig der menschlichen Ernährung, der Tierfutterproduktion sowie als nachwachsende Rohstoffe für die industrielle Verarbeitung, etwa zu Biokraftstoffen oder technischen Ölen. Die Produktion unterliegt strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Düngeverordnung und das Pflanzenschutzgesetz reguliert werden. Die Klassifikation erfolgt nach der Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 01) und umfasst sowohl konventionell als auch nach ökologischen Anbaumethoden erzeugte Waren.