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Esch-Technik – Verkaufsberater Agrar

Agrardienste

Agrardienste bezeichnen in der Agrarökonomie und Agrarpolitik die Gesamtheit der Dienstleistungen, die landwirtschaftliche Betriebe von externen Anbietern beziehen oder an Dritte erbringen. Hierzu zählen insbesondere Lohnarbeiten wie Bodenbearbeitung, Aussaat, Pflanzenschutz, Düngung und Ernte durch überbetriebliche Maschinenringe oder Lohnunternehmer, ferner Beratungs-, Buchführungs-, Zertifizierungs- und Vermarktungsleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich der Tierhaltung, etwa Melken oder Klauenpflege. Rechtlich werden Agrardienste in Österreich und Deutschland überwiegend auf Grundlage zivilrechtlicher Werk- oder Dienstverträge abgewickelt; steuerlich unterliegen sie den Regelungen zur Umsatzsteuer und gegebenenfalls der Pauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

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Abzugrenzen sind Agrardienste von landwirtschaftlichen Urprodukten sowie von hoheitlichen Tätigkeiten. In der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, nationalen Förderprogrammen wie ÖPUL in Österreich oder der Düngeverordnung in Deutschland können bestimmte Agrardienste als förderfähige Maßnahmen anerkannt sein, sofern sie den jeweiligen Cross-Compliance- und Dokumentationspflichten entsprechen. Die Erfassung und Abgrenzung von Agrardiensten erfolgt statistisch unter anderem in der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie in einzelbetrieblichen Buchführungsabschlüssen.

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