Langer Weg zu mehr Transparenz
In Österreich konnte der Bauernbund das Thema Herkunftskennzeichnung erstmals in einem Regierungsprogramm (2020-2024) verankern. Beim Treffen der EU-Agrarminister wurde von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, gemeinsam mit dem deutschen Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, der eingebrachte Vorschlag einer verpflichtenden EU-weiten Herkunftskennzeichnung von mehr als der Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten unterstützt. Die Kommission hat bis Ende 2022 einen Vorschlag zur Herkunftskennzeichnung angekündigt.
„Ich bin dafür nicht übereinander, sondern miteinander zu reden“, stellt Bauernbund-Landesobfrau LR Michaela Langer-Weninger klar. Die offenen Punkte sind gemeinsam zu verhandeln und der Konsumentenwille bestmöglich umzusetzen. „Wir haben in Österreich bereits über 1.300 AMA Gütesiegel Wirte, in Oberösterreich zusätzlich zahlreiche Genusslandwirte und viele andere Initiativen der Gastronomie. Das muss auch einmal erwähnt werden“, betont Langer-Weninger.
Der Blick über die Landesgrenzen zeigt zudem, dass Österreich auch in diesem Bereich EU-weit Vorbild ist. „Mit Ausnahme der Schweiz und ein paar Initiativen Frankreichs wird nirgends so viel Regionalität in der Gastronomie gekennzeichnet wie in Österreichs Gasthäusern“, zeigt Langer-Weninger auf, die zudem auch auf die Wertschöpfung hinweist. „Höherwertige regionale Produkte müssen auch ihren Preis haben dürfen, ansonsten kommt bei den heimischen Bauern nicht mehr in der Geldbörse an“, so Langer-Weninger. Der Bauernbund hat daher bereits zahlreiche Gespräche geführt und mit den Umstellungen auf regionale Lebensmittel in der Gastronomie von XXXLutz, Interspar und Metro bereits positive Beispiele erreicht. „Diese positiven Ansätze gehören lobend vor den Vorhang geholt. Denn es reicht nicht nur zu fordern, wir müssen auch verhandeln und umsetzen“, erklärt die Landesobfrau.
Die Schweiz gilt als Pionier- und Vorzeige-Land, wenn es um die Kennzeichnung geht. Die Initiativen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Schweiz reichen bis in die 1990er Jahre zurück. Heute müssen Schweizer Restaurants und Kantinen bei sogenannten offen in den Verkehr gebrachten Lebensmitteln unter anderem die Herkunft von Fleisch und Fisch schriftlich angeben. Wie die Gastronomen diese Informationen darstellen, können sie selbst entscheiden. Oftmals wird auf einer eigenen Seite in der Speisekarte die Information angeführt.
Frankreich schreibt die Kennzeichnung im sogenannten Außer-Haus-Verzehr sowohl für frisches als auch gefrorenes und verarbeitetes Fleisch vor. Die Regelungen in Frankreich sind engagiert und zeitlich begrenzt. So gilt die aktuelle Regelung bis 2024. Laut Gesetzestext kommt es darauf an, dass die Verbraucher die Herkunftsinformationen „in lesbarer und sichtbarer Weise“ durch entsprechende Hinweise auf Karten und Speisekarten oder auf einem anderen Medium zur Kenntnis nehmen können. Nähere Regelungen gibt es nicht. Andere EU-Länder wie Italien oder Finnland haben der EU-Kommission nationale Gesetze zur Herkunftskennzeichnung vorgelegt, die meist zeitlich begrenzt – befristet auf zwei Jahre – genehmigt wurden.
Dann kommt aber schon Österreich mit seiner Kennzeichnung bei verarbeiteten Produkten und den Aktivitäten der öffentlichen Hand und seinen gezielten Initiativen in der Gastronomie, die unterstützt, gefördert und dadurch vorangetrieben werden. In den anderen EU-Ländern ist eine Kennzeichnung meist nicht vorhanden bzw. wird sie auch nicht diskutiert. „Auf einer einheitlichen europäischen Basis kann jedes Land aufbauen und seine eigenen Schwerpunkte definieren“, betont Bauernbund-Direktor Wallner.
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