Bio Austria entsetzt über Kniefall der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 5. Juli einen Entwurf zum Umgang mit Neuer Gentechnik (NGT) vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass künftig der Großteil der mittels NGT erzeugten Lebensmittel und Futtermittel nicht mehr verpflichtend wissenschaftlich auf Risiken überprüft, nicht mehr als NGT gekennzeichnet und auch nicht rückverfolgbar sein müssen. “Was die Kommission heute auf den Tisch gelegt hat, ist ein Kniefall vor den Gentechnik- und Saatgut-Konzernen und ein Blankoscheck für Neue Gentechnik. Wenn es tatsächlich so kommen sollte, werden die zahlreichen Konzern-Lobbyisten in Brüssel die Korken knallen lassen”, zeigt sich BIO AUSTRIA Obfrau Barbara Riegler entsetzt.
“Doch bevor der Scheck eingelöst werden kann, müssen noch die Unterschriften von EU-Rat und Parlament drauf. Diese Institutionen müssen jetzt diesem gefährlichen Plan eine klare Absage erteilen. Österreichs Regierung hat hier ohnehin aufgrund des Regierungsprogramms eine klare Verpflichtung zur Ablehnung”, so Riegler.
Die geplante Vorgehensweise stelle für KonsumentInnen einen massiven Rückschritt im Bereich der Transparenz bei Lebensmitteln dar. “Wenn auf einem Produkt nicht mehr draufstehen muss, ob Gentechnik drinnen ist, wird die selbstbestimmte Entscheidung gegen Gentechnik untergraben. Lebensmitteleinkauf wird damit zum Lotteriespiel in Sachen Neue Gentechnik. Gewinnen können dabei allerdings nur die Konzerne”, so die BIO AUSTRIA Obfrau. Denn diese können NGT-Verfahren und deren Ergebnisse, also Eigenschaften von Pflanzen und Saatgut, patentieren lassen. “Ohne Lösung der Patent-Frage gerät mit der Neuen Gentechnik Landwirtschaft und Ernährung verstärkt in Konzernhände. Für Bäuerinnen und Bauern wird die Vermehrung ihres Saatguts zu einem finanziellen Hochrisikoprojekt, weil permanent die Gefahr einer Patentrechtsklage durch Konzerne drohen wird”, zeigt sich Riegler besorgt.
Die Europäische Kommission sei offensichtlich den Ammenmärchen der Lobbyisten von Chemie- und Saatgutkonzernen auf den Leim gegangen, wonach NGT rasch Lösungen in Bezug auf Klimawandel bedingte Herausforderungen in der Pflanzenzüchtung gewährleisten könne. Eine Geschichte, die verlockend klingt, aber in der Realität jeglichen Beweis schuldig geblieben ist. “Das Vorsorgeprinzip und Transparenz im Tausch gegen unbelegte Versprechen über Bord zu werfen, wäre von der Politik äußerst fahrlässig”, betont Riegler.
Hier gehe es nicht um die Frage, ob Neue Gentechnik als solches erlaubt sein soll bzw. dazu geforscht werden dürfe oder nicht, erläutert Riegler weiter. Es gehe um die Frage, ob das Vorsorgeprinzip für Lebensmittel und Saatgut, welche mit Hilfe von Neuen Gentechniken erzeugt wurden, ausgehebelt werden und diese Produkte ungekennzeichnet und unkontrolliert in Verkehr gebracht werden dürfen. “Und darauf kann nur ein klares Nein die richtige Antwort sein”, so die BIO AUSTRIA Obfrau.
Darüber hinaus sei zum vorgelegten Text zwar wohlwollend anzumerken, dass der Gesetzesvorschlag NGTs in der biologischen Produktion ausdrücklich verbietet. Gleichzeitig sei darin allerdings keine praktikable und klare Grundlage für den Schutz gentechnikfreier und biologischer Produkte durch entsprechende Koexistenzmaßnahmen enthalten, so Riegler abschließend.

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Agrarpolitik, Kennzeichnung, Vorsorgeprinzip