Beschwerde gegen Kärntner Wolfsverordnung

Der Wiener Tierschutzverein habe laut APA Beschwerde gegen die Kärntner Wolfsverordnung beim Landesverwaltungsgericht Kärnten eingebracht. Kritisiert werde das fehlende Mitspracherecht anerkannter Umweltorganisationen. Man berufe sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Juni, dass Umweltschutz-NGOs bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssten, habe sich dazu auch der Verein gegen Tierfabriken (VGT) geäußert.

Kärnten hat als erstes Bundesland Anfang 2022 eine eigene Verordnung verabschiedet, worin “Schadwölfe”, die auf Almen Tiere reißen, und “Risikowölfe”, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen, definiert werden und deren Abschuss ermöglicht wird.

Indes wurde im Osttiroler Virgental in Osttirol der erste Wolf nach der neuen Maßnahmenverordnung der Tiroler Landesregierung erlegt. In diesem Landesteil wurden heuer bisher 90 Weidetiere durch Wölfe getötet, weitere 150 werden vermisst. Zu Kritik unter anderem aus der EU-Kommission an Übernervosität in Österreich in der Wolfsproblematik sprach unter anderem Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler von einem wichtigen Signal: “Unser vordringliches Ziel ist der Schutz unserer Almwirtschaft. Diese ist nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für die Artenvielfalt, den Schutz vor Naturgefahren und den Tourismus von großer Bedeutung.”

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bezeichnet den Tiroler Weg als richtig: “Der Wolf verliert zunehmend die Scheu vor dem Menschen. Konflikte zwischen Mensch und Tier sind vorprogrammiert. Und es ist unsere Aufgabe hier einzugreifen beziehungsweise Lösungen zu finden.”

Die am 8. Juli im Salzburger Hochköniggebiet erlegte Wölfin habe, so die Landesregierung, laut einer DNA-Analyse seit Anfang Juni in der Region Hochkönig und Steinernes Meer mehr als 30 Schafe und Lämmer gerissen. Zudem soll sie auch Nutztiere in Tirol gerissen haben.

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Agrarpolitik, Almwirtschaft, Tourismus