Header monbile

Mistlagerstätte am Hof

Mistlagerstätte am Hof: Vorschriften, Abstände und Bauanzeige in Österreich 2026

Die Mistlagerstätte am Hof berührt gleich zwei Rechtsebenen: Die Anforderungen an Dichtheit und Lagerkapazität sind Bundesrecht (Wasserrechtsgesetz und Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung), das Bau- und Abstandsrecht dagegen ist Landessache – hier entscheidet die Bauordnung des jeweiligen Bundeslands. Pauschale Österreich-Werte für Abstände oder Bewilligungsgrenzen gibt es deshalb nicht.

Was bundesweit gilt: Dichtheit und Kapazität

Nach der NAPV muss die Lagerstätte für mindestens sechs Monate Mistanfall dimensioniert sein; wer eine externe Lagerung oder verbindliche Abnahme nachweist, braucht am Betrieb mindestens zwei Monate Kapazität. Boden und Umrandung müssen dicht sein, Sickersäfte und Jauche sind aufzufangen – ein direkter Abfluss in Boden oder Gewässer ist wasserrechtlich verboten. Für die Zwischenlagerung am Feld (Feldmiete) gilt: mindestens 25 Meter Abstand zu Oberflächengewässern, Räumung spätestens nach acht Monaten. Die Ausbringungsregeln samt Sperrfrist 30. November bis 15. Februar stehen im Beitrag Festmist ausbringen.

Was Landessache ist: Bau, Abstände, Verfahren

Ob für den Neubau eine Bauanzeige oder eine Baubewilligung nötig ist, welche Fristen gelten und welche Abstände zu Nachbargrundstücken einzuhalten sind, regeln die neun Landes-Bauordnungen unterschiedlich – einheitliche Schwellenwerte (etwa nach Kubikmetern) existieren nicht. Der verlässliche Weg führt deshalb vor Baubeginn zur Baubehörde der Gemeinde bzw. zur Bezirkshauptmannschaft und zur Bauberatung der Landwirtschaftskammer. Dort erfährt man auch, ob im Einzelfall zusätzlich eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist.

Förderung: Investitionsförderung statt ÖPUL

Ein verbreiteter Irrtum: Bauliche Investitionen wie eine Mistlagerstätte werden nicht über das ÖPUL gefördert – das Agrarumweltprogramm honoriert flächenbezogene Bewirtschaftungsauflagen. Zuständig ist die GAP-Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe, abgewickelt über die AMA; die Beratung der Landwirtschaftskammer hilft bei Antrag und Fördervoraussetzungen.

Gebrauchte Hof- & Stalltechnik

Hoflader, Mistkran oder Güllefass: In den Kleinanzeigen finden Sie gebrauchte Hof- und Stalltechnik von Händlern und Landwirten aus Ihrer Region.

Jetzt Angebote ansehen

Häufige Fragen (FAQ)

  • Wie groß muss die Mistlagerstätte sein? Für mindestens sechs Monate Mistanfall (NAPV); bei nachgewiesener externer Lagerung oder Abnahme mindestens zwei Monate am Betrieb.
  • Brauche ich für den Bau eine Bewilligung? Das regelt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslands – je nach Land und Vorhaben genügt eine Bauanzeige oder es ist eine Baubewilligung nötig. Vor Baubeginn bei der Gemeinde-Baubehörde nachfragen.
  • Welche Abstände sind einzuhalten? Nachbar- und Ortsabstände sind Landesrecht und nicht bundesweit einheitlich. Bundesweit fix ist nur der Feldmieten-Abstand von 25 Metern zu Oberflächengewässern.
  • Gibt es Förderungen für den Bau? Ja, über die GAP-Investitionsförderung (AMA) – nicht über das ÖPUL, das nur flächenbezogene Maßnahmen fördert.

Beitragsbild: Symbolfoto (Pixabay- bzw. Unsplash-Lizenz, freie kommerzielle Nutzung). Alle Rechtsangaben sorgfältig recherchiert (Stand: August 2026), aber ohne Gewähr – verbindliche Auskunft geben AMA, Landwirtschaftskammer und die zuständigen Behörden.

Anzeige
Anzeige
Anzeige