EU-Parlamentarier wollen Intervention anpassen

Wurde bezüglich der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bisher hauptsächlich über die Grüne Architektur diskutiert, bringt das Europaparlament nun Einschnitte in der EU-Marktordnung ins Spiel. Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission sollen die Interventionspreise für Agrarerzeugnisse, die in der EU-Marktordnung festgelegt sind, auch in der kommenden Reformperiode unverändert bleiben. Doch eine Mehrheit im Europaparlament sieht dies anders und fordert eine Anpassung der Interventionspreise. Bei der Neufestlegung sollen die Produktionskosten mit berücksichtigt werden, heißt es in einem Änderungsantrag, der im EU-Parlament die Mehrheit fand. Die Intervention soll zukünftig nicht nur Überschüsse am Markt beseitigen, sondern ausdrücklich auch zu einem angemessenen Einkommen der Landwirte beitragen. Einzelheiten über die Höhe der Produktionskosten, etwa in welchen Regionen oder in welchen EU-Mitgliedstaaten, werden nicht angesprochen.Der französische Berichterstatter Eric Andrieu von der Fraktion der Sozialdemokraten denkt vor allem an die Interventionspreise für Magermilchpulver und Butter. Nach seiner Ansicht decken vor allem die Erzeugerpreise für Milch häufig nicht mehr die Produktionskosten. Zudem möchte das Europaparlament die Liste der interventionsfähigen Produkte in der EU um Schweinefleisch und Geflügel erweitern. Außerdem sollen die EU-Mitgliedstaaten diejenigen Unternehmen der EU-Kommission melden, die sich an der Intervention von Agrarerzeugnissen beteiligen.

Weiteren Einfluss auf die Agrarmärkte möchten die Abgeordneten über Verträge zwischen Landwirten und ihren Abnehmern nehmen. EU-Mitgliedstaaten können Verträge schon nach der bisherigen EU-Marktordnung vorschreiben. Doch zukünftig sollen die Verträge nicht mehr nur Liefermengen und Abnahmegarantien beinhalten, sondern auch Preise, die auf Grundlage von Produktionskosten berechnet wurden. Auch Erzeugergemeinschaften sollen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen und im Krisenfall als Ausnahme vom EU-Wettbewerbsrecht nicht mehr nur Produktionsmengen festlegen dürfen. Zukünftig soll es Beihilfen aus dem EU-Agrarhaushalt für Landwirte geben, die im Krisenfall ihre Liefermengen vermindern. Zudem sollen Strafen für Erzeuger ermöglicht werden, die zum Beispiel mehr Milch als im Vorjahr abliefern.

Im Gegensatz zum Europaparlament wollen die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission die EU-Marktordnung nicht reformieren. Im Trilog dürften deshalb die Forderungen des Europaparlaments zu einer verstärkten Steuerung des Angebots deutlich abgeschwächt werden. Zudem hat EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski wiederholt betont, dass es mit ihm keine Rückkehr zur alten GAP mit garantierten Preisen gebe werde.

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