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Erzeugerpreise

Der Begriff Erzeugerpreise bezeichnet im Agrarbereich die Geldbeträge, die landwirtschaftliche Betriebe beim Absatz ihrer selbst erzeugten Produkte (z. B. Milch, Getreide, Schlachtvieh, Obst) von der ersten Verarbeitungs- oder Handelsstufe erhalten, ohne Berücksichtigung von Mehrwertsteuer, Transportkosten oder weiteren Margen nachgelagerter Stufen. Diese Preise bilden die unmittelbare Erlössituation der Primärproduktion ab und werden maßgeblich durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf den Agrarmärkten bestimmt, wobei saisonale Schwankungen, Ernteausfälle sowie globale Handelsströme Einfluss nehmen.

In der Agrarstatistik dienen Erzeugerpreise als zentrale Kennzahl zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft. Sie werden in Deutschland und Österreich regelmäßig von den statistischen Ämtern erhoben und veröffentlicht, wobei die Erfassung nach standardisierten Qualitäts- und Produktkategorien erfolgt. Die Preisentwicklung wird häufig in Relation zu den Betriebsmittelpreisen (z. B. Dünger, Saatgut, Energie) gesetzt, um die sogenannte Preisschere zu analysieren. Rechtlich relevant sind Erzeugerpreise unter anderem im Kontext des Agrarstatistikgesetzes sowie bei der Berechnung von Ausgleichszahlungen oder Versicherungsleistungen. Sie sind strikt von Verbraucherpreisen zu unterscheiden, da sie die Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Urproduktion ohne Verarbeitungs- und Handelsstufen widerspiegeln.