Härtefallfonds: Phase 2 angekündigt
„Koste es, was es wolle“ – so lautet die Devise der Bundesregierung zur Unterstützung der Wirtschaft. Sie hat erste Corona-Hilfen in der Höhe von 38 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Im Rahmen eines Härtefallfonds steht ein Teil davon auch zur Existenzsicherung auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung. In einer ersten Phase wurden dabei Soforthilfen von bis zu 1.000 Euro gewährt. Bezugsberechtigt waren Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert 150.000 Euro nicht übersteigt und deren Nettoumsatz nicht größer als 550.000 Euro ist. Sie müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres oder eine Kostenerhöhung von mindestens 50 Prozent im selben Zeitraum belegen. Auch ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot des Betriebes gilt als Grundlage für eine Hilfszahlung. Der Einkommensschwerpunkt muss auf Spezialkulturen, Buschenschenken, Privatzimmer- oder Ferienwohnungsvermietung, dem Direktvertrieb an Gastronomie, Schulen und der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Verkauf gärtnerischer Produkte direkt an den Groß- und Einzelhandel liegen. Auch Forstwirte, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugt haben, das nicht mehr zur Abholung kommt, können ansuchen. Nachdem Stimmen laut wurden auch Nebenerwerbsbetriebe zu berücksichtigen, ist dies nun in der zweiten Phase der Fall. Es können jeweils bis zu 2.000 Euro pro Monat für die nächsten drei Monate abgerufen werden. Nebeneinkünfte werden dabei gegengerechnet. Auch bereits in der Phase 1 bewilligte Zahlungen werden abgezogen. Unterstützung bekommen Betriebe mit bis zu 9 Arbeitskräften und zwei Mio. Euro Umsatz, die einen Einkommensrückgang nachweisen können. Sämtliche Förderungen sind dabei steuerfrei. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Bei manchen Betrieben brechen gerade wesentliche Teile des Einkommens weg. Der Härtefallfonds soll ein Sicherheitsnetz für die bäuerlichen Familienbetriebe sein.“ Abgewickelt werden die Zahlungen über die Agrarmarkt Austria, AMA.
www.eama.at
www.bmlrt.gv.at
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