Hoftafel
Als Hoftafel wird eine an der Hofeinfahrt, am Wohn- oder Wirtschaftsgebäude oder an der Zufahrtsstraße angebrachte Tafel eines landwirtschaftlichen Betriebes bezeichnet. Sie enthält in der Regel den Hofnamen (Vulgo- oder Hausname), den Namen der Betriebsführung sowie die Adresse. In ländlichen Regionen Österreichs dient der traditionelle Hofname häufig zur Orientierung, da er im örtlichen Sprachgebrauch oft geläufiger ist als die Hausnummer. Ausführung und Material reichen von bemaltem Holz über Metall bis zu Kunststoff.
Bei Betrieben mit Direktvermarktung weist die Hoftafel zusätzlich auf den Ab-Hof-Verkauf hin und nennt etwa angebotene Produkte, Öffnungszeiten oder eine biologische Wirtschaftsweise. Werden Preise angegeben, gelten die Vorgaben des Preisauszeichnungsgesetzes; Hinweise auf Bio-Produktion setzen eine aufrechte Kontrolle und Zertifizierung voraus. Für das Aufstellen von Tafeln an öffentlichen Straßen ist die Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) maßgeblich, die Ankündigungen außerhalb des Ortsgebiets im Nahbereich der Fahrbahn einschränkt und Ausnahmen an eine behördliche Bewilligung knüpft. Bau- und ortsbildrechtliche Bestimmungen sind je nach Bundesland verschieden und werden von der zuständigen Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde beurteilt.

