Agraraußenhandel
Der Begriff Agraraußenhandel bezeichnet den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln. Er umfasst die Einfuhr (Import) und die Ausfuhr (Export) von Rohstoffen wie Getreide, Ölsaaten, lebenden Tieren, Milch oder Obst sowie von verarbeiteten Produkten wie Käse, Fleischwaren, Backwaren oder Getränken. Statistisch werden diese Waren in der Regel den Kapiteln 1 bis 24 der Kombinierten Nomenklatur zugeordnet, dem in der Europäischen Union verwendeten Warenverzeichnis. In Österreich erfasst und veröffentlicht Statistik Austria die entsprechenden Daten.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist Österreich Teil des Binnenmarktes und der Zollunion. Daher wird zwischen dem Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten (Intrahandel) und dem Handel mit Drittstaaten (Extrahandel) unterschieden. Für den Warenverkehr mit Drittstaaten gelten der Gemeinsame Zolltarif sowie die von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen, ergänzt durch veterinär- und pflanzengesundheitliche Vorschriften. Die Differenz zwischen den Werten der Ausfuhren und der Einfuhren wird als Agrarhandelsbilanz ausgewiesen. Sie dient als Kennzahl, um die Verflechtung der heimischen Land- und Lebensmittelwirtschaft mit ausländischen Märkten darzustellen.

