Vollerwerbslandwirtschaft
Die Vollerwerbslandwirtschaft bezeichnet eine Form der landwirtschaftlichen Betriebsführung, bei der die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber sowie gegebenenfalls die im Haushalt lebenden Familienangehörigen ihre Arbeitskraft überwiegend im eigenen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb einsetzen und das Haushaltseinkommen ganz oder weitgehend aus diesem Betrieb beziehen. Außerbetriebliche Einkünfte aus unselbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit spielen dabei keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Den Gegenbegriff bildet die Nebenerwerbslandwirtschaft, bei der der Schwerpunkt von Arbeitszeit und Einkommen außerhalb des Betriebes liegt.
In der amtlichen Agrarstatistik Deutschlands und Österreichs wird der Begriff heute überwiegend durch die Kategorie Haupterwerbsbetrieb ersetzt. Die Zuordnung zu Haupt- oder Nebenerwerb erfolgt dort ausschließlich bei Betrieben natürlicher Personen und orientiert sich am Anteil der betrieblichen Arbeitszeit und des betrieblichen Einkommens am Gesamtumfang des Betriebsleiterhaushalts; die genauen Abgrenzungskriterien sind in den jeweiligen nationalen Erhebungsmethoden festgelegt. Für Förderprogramme, Steuerrecht und landwirtschaftliche Sozialversicherung gelten eigene Kriterien, die von der statistischen Einteilung abweichen können.


