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Mastplätze

Mastplätze bezeichnen die in einem Stall baulich und technisch vorhandenen Plätze zur Haltung von Masttieren, insbesondere von Mastschweinen, Mastrindern und Mastgeflügel. Die Kennzahl beschreibt die Haltungskapazität eines Betriebes und ist von der Zahl der jährlich erzeugten Tiere zu unterscheiden. Diese ergibt sich aus der Anzahl der Mastplätze multipliziert mit den Umtrieben pro Jahr. In der Schweinemast liegen diese je nach Einstallgewicht, Mastendgewicht und Leerstandszeiten üblicherweise bei etwa 2,5 bis 3 Durchgängen.

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Die Mindestfläche je Mastplatz ist in Deutschland in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und in Österreich in der 1. Tierhaltungsverordnung geregelt. Sie richtet sich nach Tierart und Gewichtsklasse. Darüber hinaus ist die Zahl der Mastplätze ein zentrales Kriterium im Anlagenrecht. In Deutschland bestimmt sie nach der 4. BImSchV, ob eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. In Österreich legt das UVP-G 2000 Schwellenwerte fest, ab denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Mastplätze dienen zudem als Bezugsgröße für die Berechnung des Wirtschaftsdüngeranfalls, der Großvieheinheiten und der Emissionen, etwa für Ammoniak und Geruch.

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