g.t.S.
Die Abkürzung g.t.S. steht im agrartechnischen und pflanzenbaulichen Kontext für „gekörnte Trägersubstanz“ und bezeichnet ein granuliertes Trägermaterial, das vorwiegend zur Formulierung und Ausbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen oder Pflanzenschutzmitteln dient. Rechtlich fällt g.t.S. in Deutschland unter die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) sowie der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel, in Österreich unter das Düngemittelgesetz 2021 und die einschlägigen ÖPUL-Richtlinien. Die Körnung erfolgt zumeist auf Basis von mineralischen oder organischen Ausgangsstoffen wie Kalk, Gips, Bentonit oder Kompost, wodurch eine gleichmäßige Nährstofffreisetzung und eine verbesserte Handhabbarkeit bei der mechanischen Ausbringung gewährleistet werden.
Die technische Funktion von g.t.S. besteht in der Fixierung flüssiger oder feinpulvriger Wirkstoffe an eine feste, rieselfähige Matrix, wodurch Staubentwicklung reduziert und die Dosiergenauigkeit erhöht wird. In der Praxis wird g.t.S. vor allem bei der Grunddüngung, der Kalkung sowie bei der Ausbringung von Spurenelementen eingesetzt. Die Nährstoffzusammensetzung und die Korngrößenverteilung sind dabei produkt- und herstellerspezifisch und unterliegen in beiden Ländern einer Kennzeichnungspflicht gemäß den geltenden Düngemittelverordnungen. Eine pauschale Aussage über die Wirkung oder Eignung von g.t.S. ist aufgrund der heterogenen Zusammensetzung nicht möglich; die Bewertung erfolgt stets anhand der deklarierten Inhaltsstoffe und der standortspezifischen Anforderungen.

