Ortsbauernschaften
Ortsbauernschaften bezeichnen die unterste organisatorische Gliederungsebene der berufsständischen Landwirtschaftsvertretung im deutschsprachigen Raum, insbesondere in Österreich und Teilen Süddeutschlands. Sie erfassen räumlich abgegrenzte Gemeinden oder Gemeindeverbände und bilden die Basis für die Mitgliedschaft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in den jeweiligen Landwirtschaftskammern. Rechtlich handelt es sich um Körperschaften öffentlichen Rechts oder um deren Untereinheiten, deren Errichtung, Aufgaben und Finanzierung durch landesgesetzliche Regelungen, etwa Landwirtschaftskammergesetze, bestimmt werden. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben zählen die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, die Weiterleitung agrarpolitischer Informationen, die Mitwirkung an Förderverfahren sowie die Entsendung von Delegierten in höhere Kammergremien.
Die innere Struktur umfasst in der Regel eine Mitgliederversammlung und einen gewählten Obmann oder eine Obfrau. Die Wahl erfolgt nach den Vorgaben des jeweiligen Landesrechts, häufig im Rahmen der Landwirtschaftskammerwahlen. Ortsbauernschaften verfügen über keine hoheitlichen Befugnisse; sie sind von Gemeindebehörden und von privatrechtlichen Vereinen zu unterscheiden. Ihre Tätigkeit unterliegt der Aufsicht der zuständigen Landesbehörde. In Deutschland existieren vergleichbare Strukturen als Kreis- oder Ortsverbände der Landwirtschaftskammern, sofern solche Körperschaften landesrechtlich eingerichtet sind.

