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Zapfwelle

Die Zapfwelle ist eine genormte, mechanische Schnittstelle an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die die Motorleistung des Trägerfahrzeugs über eine drehende Welle an Anbaugeräte, Anhänger oder Zwischengetriebe überträgt. Technisch handelt es sich um eine in der Regel hinten, zunehmend auch front- oder seitenmontierte Abtriebswelle, deren Drehzahl und Drehrichtung nach ISO 500 sowie den einschlägigen EG-Typgenehmigungsvorschriften (Verordnung (EU) Nr. 167/2013) festgelegt sind. Gebräuchlich sind die Nenndrehzahlen 540 min⁻¹ und 1000 min⁻¹ bei jeweils definierter Motornenndrehzahl; die Profilierung des Wellenzapfens mit sechs Keilnuten (1⅜ Zoll, 6-Nuten-Profil) gewährleistet eine formschlüssige, verdrehsichere Kraftübertragung.

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Zum Schutz von Personen und Technik sind Zapfwellen mit einer umlaufenden Schutzvorrichtung auszustatten, die den Wellenstummel, das Gelenkwellenprofil und den Geräteanschluss abdeckt. Die Übertragung erfolgt über Gelenkwellen mit Weitwinkel- oder Kreuzgelenken, die Beugewinkel und Längenänderungen bei Kurvenfahrt oder Hubvorgängen ausgleichen. In der Praxis dient die Zapfwelle dem Antrieb von Mähwerken, Kreiseln, Pressen, Pumpen, Generatoren und Transportanhängern. Ihre Auslegung, Drehzahlwahl und Absicherung sind Bestandteil der Betriebsanleitung und unterliegen den Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der nationalen Unfallverhütungsvorschriften.

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