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Schulmilchbetriebe

Als Schulmilchbetriebe werden landwirtschaftliche Betriebe bezeichnet, die im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms (Schulobst-, Gemüse- und Milchprogramm) genehmigt sind, um Milch und Milcherzeugnisse an Bildungseinrichtungen zu liefern. Die Rechtsgrundlage bildet die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in der jeweils geltenden Fassung sowie die nationalen Durchführungsbestimmungen in Österreich und Deutschland. Die Teilnahme setzt eine Registrierung bei der zuständigen nationalen Behörde voraus; in Österreich ist dies die Agrarmarkt Austria (AMA), in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

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Die anerkannten Betriebe müssen definierte Produktkategorien gemäß Anhang V der genannten Verordnung einhalten, darunter Trinkmilch, Joghurt, Käse und weitere fermentierte Milcherzeugnisse ohne Zusatz von Aromen, Früchten oder Zucker. Die Auslieferung erfolgt an genehmigte Schulen, Kindergärten und vergleichbare Einrichtungen. Die Finanzierung setzt sich aus EU-Mitteln und nationalen Kofinanzierungsbeiträgen zusammen. Die Betriebe unterliegen lebensmittelrechtlichen Kontrollen sowie den Vorgaben der gemeinsamen Marktorganisation. Eine politische Bewertung des Instruments ist nicht Gegenstand dieser Definition.

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